ErwGr. 8

DIR_2017_2109 · zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten sollten die Betreiber, insbesondere die kleineren Betreiber, ermutigen, das nationale einzige Fenster zu nutzen. Im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollten die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit haben, kleinere Betreiber, die noch nicht das nationale einzige Fenster nutzen und die hauptsächlich kurze Inlandfahrten mit einer Dauer von weniger als 60 Minuten durchführen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Meldung der Anzahl der an Bord befindlichen Personen an das nationale einzige Fenster freizustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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