ErwGr. 25

DIR_2017_2397 · über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates

Schiffsführer sollten beim Befahren der Binnenwasserstraßen der Union in der Lage sein, ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln auf Binnenwasserstraßen, wie die Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI) oder andere einschlägige Verkehrsregeln, und der geltenden Besatzungsvorschriften, einschließlich der Ruhezeiten, die im Unionsrecht, in innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder in auf regionaler Ebene vereinbarten spezifischen Regelwerken wie der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein festgelegt sind, anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2025

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