ErwGr. 24

DIR_2017_2398 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

o-Toluidin erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und ist daher ein Karzinogen im Sinne der Richtlinie 2004/37/EG. Es ist möglich, auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Daten, einen Grenzwert für dieses Karzinogen festzulegen. Es ist daher angezeigt, einen Grenzwert für o-Toluidin festzulegen und diesem Stoff einen Hinweis auf die Möglichkeit einer signifikanten Aufnahme durch die Haut zuzuweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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