Art. 3 – Überprüfung

DIR_2017_2399 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge

Bis zum 29. Dezember 2020 überprüft die Kommission die Anwendung des Artikels 108 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU. Die Kommission überprüft insbesondere die Notwendigkeit weiterer Änderungen in Bezug auf den Rang der Einlagen in der Insolvenz. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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