ErwGr. 1

DIR_2017_2399 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge

Der Rat für Finanzstabilität (FSB) hat am 9. November 2015 ein Term Sheet über die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (den „Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC)-Standard“) veröffentlicht, das von der G20 im November 2015 gebilligt wurde. Das Ziel des TLAC-Standards ist, sicherzustellen, dass global systemrelevante Banken („global systemically important banks“, G-SIBs) — im Unionsrecht als global systemrelevante Institute (G-SRIs) bezeichnet — über die erforderliche Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit sichergestellt werden kann, dass — während und unmittelbar nach einer Abwicklung — kritische Funktionen fortgeführt werden können, ohne dass das Geld der Steuerzahler (öffentliche Mittel) oder die Finanzstabilität aufs Spiel gesetzt werden. In ihrer Mitteilung vom 24. November 2015 mit dem Titel „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ hat sich die Kommission dazu verpflichtet, bis Ende 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der es ermöglicht, den TLAC-Standard wie international vereinbart bis 2019 in Unionsrecht umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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