ErwGr. 26

DIR_2017_541 · zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates

Die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten erhobenen relevanten Informationen sollten ausgetauscht werden. Der Begriff „Strafverfahren“ umfasst alle Abschnitte des Verfahrens ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Person verdächtigt oder beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung über die endgültige Feststellung, ob diese Person die betreffende Straftat begangen hat, Rechtskraft erlangt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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