ErwGr. 3

DIR_2018_131 · zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) zur Änderung der Richtlinie 2009/13/EG im Einklang mit den Änderungen von 2014 des Seearbeitsübereinkommens 2006 in ihrer von der Internationalen Arbeitskonferenz am 11. Juni 2014 gebilligten Form

Im Anschluss an internationale Fachtagungen leitete die IAO ein Verfahren zur Änderung des Seearbeitsübereinkommens ein, um auf Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Im-Stich-Lassen von Seeleuten und der finanziellen Sicherheit zum einen und mit Ansprüchen aufgrund des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit von Seeleuten zum anderen einzugehen. Der im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens eingerichtete Dreigliedrige Sonderausschuss hat auf seiner Sitzung vom 7. bis 11. April 2014 zwei Änderungen zu diesen Aspekten gebilligt. Die von den Änderungen betroffenen Regelungen fielen zum Teil in die Zuständigkeit der Union und betrafen Bereiche, in denen die Union Vorschriften erlassen hatte, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialpolitik und des Verkehrswesens. Daher hat der Rat am 26. Mai 2014 den Beschluss 2014/346/EU (2) über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 103. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) zu vertreten ist, angenommen. Nach dem Standpunkt der Union sollten die Änderungen des Codes des Seearbeitsübereinkommens (im Folgenden „2014 beschlossene Änderungen des Seearbeitsübereinkommens“) angenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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