ErwGr. 23

DIR_2018_1808 · zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten

Die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste sollte gemäß der Richtlinie 2010/13/EU unter anderem durch Gebärdensprache, Untertitelung für Gehörlose und Schwerhörige, gesprochene Untertitel und Audiobeschreibung hergestellt werden. Diese Richtlinie gilt jedoch weder für Funktionen oder Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten bieten, noch gilt sie für Barrierefreiheitsfunktionen elektronischer Programmführer (EPG). Diese Richtlinie lässt daher Unionsrecht zur Harmonisierung der Barrierefreiheit von Diensten, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten bieten — wie etwa Webseiten, Online-Anwendungen oder EPG —, oder der Bereitstellung von Informationen zu Barrierefreiheit und in barrierefreien Formaten unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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