Art. 37 – Gemeinsames Genehmigungsverfahren zur Erteilung individueller Frequenznutzungsrechte

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Zwei oder mehrere Mitgliedstaaten können miteinander und mit der Gruppe für Frequenzpolitik zusammenarbeiten, um unter Berücksichtigung jeglichen von den Marktteilnehmern vorgebrachten Interesses die gemeinsamen Aspekte eines Genehmigungsverfahrens gemeinsam festzulegen und gegebenenfalls auch das Auswahlverfahren zur Erteilung individueller Frequenznutzungsrechte nach einem etwaigen gemäß Artikel 53 aufgestellten gemeinsamen Zeitplan gemeinsam durchzuführen.
Bei der Konzeption des gemeinsamen Genehmigungsverfahrens können die Mitgliedstaaten den nachstehenden Kriterien Rechnung tragen:
a)Die einzelnen nationalen Genehmigungsverfahren werden von den zuständigen Behörden nach einem gemeinsam festgelegten Zeitplan eingeleitet und durchgeführt.
b)Es sieht gegebenenfalls für die betreffenden Mitgliedstaaten gemeinsame Bedingungen und Verfahren für die Auswahl und die Erteilung individueller Nutzungsrechte für Funkfrequenzen vor.
c)Es sieht gegebenenfalls für die betreffenden Mitgliedstaaten gemeinsame oder vergleichbare Bedingungen vor, die an die individuellen Nutzungsrechte für Funkfrequenzen zu knüpfen sind, so dass Nutzern unter anderem ähnliche Funkfrequenzblöcke zugeteilt werden können.
d)Es steht anderen Mitgliedstaaten bis zum Abschluss des gemeinsamen Genehmigungsverfahrens jederzeit offen.
Wenn trotz des von den Marktteilnehmern vorgebrachten Interesses die Mitgliedstaaten nicht gemeinsam handeln, unterrichten sie die betreffenden Marktteilnehmer hierüber und erläutern ihre Entscheidung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 37 DIR_2018_1972 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 37 DIR_2018_1972 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.