DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Mit der steigenden Funkfrequenznachfrage sowie verschiedenen neuen Anwendungen und Technologien, die eine größere Flexibilität bei Funkfrequenzzugang und -nutzung erfordern, sollten Mitgliedstaaten die gemeinsame Funkfrequenznutzung fördern, indem sie die angemessenste Genehmigungsregelung für jedes Szenario bestimmen und dafür geeignete und transparente Regeln und Bedingungen festlegen. Die gemeinsame Funkfrequenznutzung gewährleistet in zunehmendem Maße Wirksamkeit und Effizienz, indem unabhängigen Nutzern oder Geräten unter verschiedenen rechtlichen Regelungen Zugang zum selben Funkfrequenzband gewährt wird, sodass zusätzliche Funkfrequenzressourcen frei werden, die Nutzungseffizienz steigt und der Funkfrequenzzugang für neue Nutzer erleichtert wird. Die gemeinsame Nutzung kann auf Grundlage von Allgemeingenehmigungen oder lizenzfreier Nutzung erfolgen, sodass unter bestimmten Bedingungen mehrere Nutzer in unterschiedlichen geografischen Gebieten oder zu unterschiedlichen Zeiten Zugang zu denselben Funkfrequenzen erhalten und diese nutzen. Sie kann auch auf individuellen Nutzungsrechten im Rahmen eines lizenzierten gemeinsamen Zugangs beruhen, wobei alle Nutzer (ein bestehender und mehrere neue Nutzer) unter Aufsicht der zuständigen Behörden die Bedingungen für den gemeinsamen Zugang vereinbaren und damit ein Mindestmaß an Funkübertragungsqualität gewährleisten. Bei der Zulassung der gemeinsamen Nutzung im Rahmen unterschiedlicher Genehmigungsregelungen sollten die Mitgliedstaaten keine stark voneinander abweichenden Laufzeiten für diese Regelungen festsetzen.
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