ErwGr. 174

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Hebt eine nationale Regulierungsbehörde die Regulierung eines Vorleistungsmarkts auf, sollte sie eine entsprechende Aufhebungsfrist festlegen, um einen reibungslosen Übergang zu einem deregulierten Markt zu gewährleisten. Bei der Festlegung einer solchen Aufhebungsfrist sollte die nationale Regulierungsbehörde bestehenden Vereinbarungen zwischen Zugangsanbietern und Zugangsnachfrager, die aufgrund bestehender Verpflichtungen eingegangen wurden, Rechnung tragen. Solche Vereinbarungen können insbesondere einen vertraglichen Schutz des Zugangsnachfragers über einen bestimmten Zeitraum vorsehen. Die nationale Regulierungsbehörde sollte außerdem die Möglichkeit der Marktteilnehmer, auf dem Markt möglicherweise vorhandene kommerzielle Angebote in Bezug auf den Vorleistungszugang oder Ko-Investitionen auch tatsächlich anzunehmen, und die Notwendigkeit, eine mögliche längere Phase der Regulierungsarbitrage zu vermeiden, berücksichtigen. Bei von den nationalen Regulierungsbehörden festgelegten Übergangsregelungen sollten bei Beginn der Aufhebungsfrist der Umfang und die zeitliche Planung der Regulierungsaufsicht für bestehende Vereinbarungen bedacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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