ErwGr. 220

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die Gewährleistung eines erschwinglichen Preises kann auch besondere Tarifoptionen oder Tarifbündel zur Abdeckung der Bedürfnisse von Nutzern mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen umfassen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt sollten solche Angebote Grundfunktionen umfassen. Die Erschwinglichkeit für die einzelnen Verbraucher sollte auf ihrem Recht beruhen, mit einem Anbieter einen Vertrag schließen zu können, ferner auf der Verfügbarkeit einer Rufnummer, einer kontinuierlichen Anbindung an den Dienst und ihren Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu überwachen und zu steuern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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