DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Die Mitgliedstaaten sollten die Situation der Verbraucher bei der Nutzung von angemessenen Breitbandinternetzugangsdiensten und Sprachkommunikationsdiensten, insbesondere hinsichtlich der Erschwinglichkeit, überwachen. Die Erschwinglichkeit angemessener Breitbandinternetzugangsdienste und Sprachkommunikationsdienste steht sowohl mit den Informationen in Zusammenhang, die die Nutzer zu den Kosten der Nutzung erhalten, als auch mit den relativen Kosten für die Nutzung im Vergleich zu anderen Diensten, und steht auch mit der Fähigkeit der Nutzer zur Kontrolle der Ausgaben in Verbindung. Erschwinglichkeit bedeutet daher, den Verbrauchern Rechte zu verschaffen, indem Anbietern Verpflichtungen auferlegt werden. Zu diesen Verpflichtungen gehören ein bestimmter Detaillierungsgrad bei Einzelverbindungsnachweisen, die Möglichkeit für Verbraucher, bestimmte abgehende Anrufe selektiv zu sperren, z. B. für teure Verbindungen zu Sonderdiensten mit erhöhter Gebühr, ihre Ausgaben durch Vorauszahlung zu begrenzen und mit vorab entrichteten Anschlussentgelten zu verrechnen. Solche Maßnahmen müssen gegebenenfalls anhand der Marktentwicklungen überprüft und angepasst werden. Einzelgebührennachweise über die Nutzung des Internetzugangs sollten nur die Uhrzeit, die Dauer und die Menge des Verbrauchs während einer Nutzungssitzung angeben, aber nicht die Websites oder die Internet-Endpunkte, zu denen während dieser Nutzungssitzung eine Verbindung hergestellt wurde.
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