ErwGr. 278

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die Nummernübertragbarkeit ist einer der Hauptfaktoren für die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und einen wirksamen Wettbewerb auf wettbewerbsorientierten Märkten für elektronische Kommunikation. Endnutzer, die dies beantragen, sollten ihre Nummern unabhängig vom Diensteanbieter und für eine begrenzte Zeit während des Wechsels von einem Diensteanbieter zum anderen behalten können. Die Bereitstellung der Nummernübertragung zwischen Anschlüssen von festen Standorten und nicht festen Standorten wird von dieser Richtlinie nicht abgedeckt. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch Bestimmungen über die Übertragung von Nummern zwischen Netzen, die Dienste an festen Standorten erbringen, und Mobilfunknetzen anwenden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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