ErwGr. 31

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die strategische Planung, Koordinierung und — gegebenenfalls — Harmonisierung auf Unionsebene kann dazu beitragen, dass Funkfrequenznutzer umfassend vom Binnenmarkt profitieren und dass die Interessen der Union weltweit wirksam geschützt werden können. Zu diesen Zwecken sollten gegebenenfalls Mehrjahresprogramme für die Funkfrequenzpolitik angenommen werden können. Das erste solche Programm wurde mit dem Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (19) festgelegt und erläuterte die politischen Orientierungen und Ziele für die strategische Planung und Harmonisierung der Funkfrequenznutzung in der Union. Politische Orientierungen und Ziele sollten sich auf die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung der Funkfrequenzen beziehen können, die für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts im Einklang mit dieser Richtlinie erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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