DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Angesichts der Verschmelzung von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien sollte für alle elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste soweit möglich ein einheitlicher europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation gelten, der mit Ausnahme von Themen, die sich besser durch direkt anwendbare Vorschriften in Form von Verordnungen regeln lassen, auf einer einzigen Richtlinie beruht. Es ist notwendig, die Regulierung der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste von der Regulierung von Inhalten zu trennen. Daher betrifft diese Richtlinie nicht die Inhalte von Diensten, die über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitgestellt werden, wie Rundfunkinhalte oder Finanzdienste und bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft; er lässt alle Maßnahmen unberührt, die auf Unionsebene oder im Einklang mit dem Unionsrecht auf der Ebene der Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Dienste getroffen werden, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern und die Wahrung des Pluralismus der Medien sicherzustellen. Inhalte von Fernsehprogrammen fallen unter die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (11). Mit den Rechtsvorschriften im Bereich der audiovisuellen Politik und Inhalte sollen bestimmte dem Gemeinwohl dienende Ziele erreicht werden, wie freie Meinungsäußerung, Pluralismus der Medien, Unparteilichkeit, kulturelle und sprachliche Vielfalt, soziale Einbeziehung, Verbraucherschutz und Schutz von Minderjährigen. Die Trennung der Regulierung von elektronischer Kommunikation und Inhalten beeinträchtigt nicht die Berücksichtigung von Verbindungen zwischen beiden, insbesondere zur Gewährleistung des Pluralismus der Medien, der kulturellen Vielfalt und des Verbraucherschutzes. Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dazu beitragen, dass für die Umsetzung der politischen Maßnahmen zur Förderung dieser Ziele gesorgt wird.
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