ErwGr. 88

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Eine einheitlichere Verwendung und Festlegung von Elementen der Auswahlverfahren und der an die Funkfrequenznutzungsrechte geknüpften Bedingungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Marktbedingungen und die Wettbewerbssituation einschließlich der Eintritts- und Expansionsbedingungen haben, würde durch einen Koordinierungsmechanismus begünstigt, nach dem die Gruppe für Frequenzpolitik auf Antrag der nationalen Regulierungsbehörde oder anderen zuständigen Behörde oder in Ausnahmefällen von sich aus ein Peer-Review-Forum einberufen würde, um Maßnahmenentwürfe vor der Erteilung von Nutzungsrechten durch einen Mitgliedstaat im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren zu prüfen. Das Peer-Review-Forum ist ein Instrument des Peer-Learning. Es sollte zu einem besseren Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten beitragen und für mehr Transparenz von wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren sorgen. Das Peer-Review-Verfahren sollte keine förmliche Bedingung der nationalen Genehmigungsverfahren sein. Der Gedankenaustausch sollte auf der Grundlage von Informationen erfolgen, die von der nationalen Regulierungsbehörde oder anderen zuständigen Behörde, die das Peer-Review-Forum beantragt hat, bereitgestellt werden, und sollte Teil einer breiter angelegten nationalen Maßnahme sein, die im weiteren Sinne die Erteilung, den Handel, die Vermietung, die Laufzeit, die Verlängerung oder die Änderung von Nutzungsrechten beinhalten kann. Daher sollte die nationale Regulierungsbehörde oder andere zuständige Behörde auch Informationen über sonstige Entwürfe nationaler Maßnahmen oder diesbezügliche Aspekte vorlegen können, die mit dem betreffenden Auswahlverfahren für die Beschränkung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen, die nicht unter den Peer-Review-Mechanismus fallen, im Zusammenhang stehen. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte die nationale Regulierungsbehörde oder andere zuständige Behörde diese Informationen mittels eines gemeinsamen Berichtsformats, soweit vorhanden, im Hinblick auf die Übermittlung an die Mitglieder der Gruppe für Frequenzpolitik vorlegen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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