ErwGr. 79

DIR_2018_2001 · zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Zum Schutz von Verbrauchern von Fernwärme- und -kältesystemen, die keine effizienten Fernwärme- und -kältesysteme sind, und um es ihnen zu ermöglichen, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Quellen und mit erheblich besserer Gesamtenergieeffizienz selbst produzieren zu können, sollten sie das Recht haben, ineffiziente Fernwärme- oder -kältesysteme auf Ebene des gesamten Gebäudes zu verlassen, d. h. diese Versorgungsdienste nicht länger in Anspruch zu nehmen, indem sie den Vertrag kündigen, oder, wenn der Vertrag für mehrere Gebäude gilt, indem sie den Vertrag mit dem Betreiber des Fernwärme- oder -kältesystems ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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