ErwGr. 11

DIR_2018_350 · zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten Organismen

Die meisten Anträge auf Erteilung einer Zulassung für das Inverkehrbringen genetisch veränderter Pflanzen werden auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) gestellt. Zwecks Vereinfachung ist es daher angebracht, die Reihenfolge der für Anmeldungen gemäß Teil C erforderlichen Informationen, die in Anhang III B der Richtlinie 2001/18/EG vorgegeben ist, soweit wie möglich an die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 der Kommission (6) vorgesehene Reihenfolge anzupassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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