ErwGr. 3

DIR_2018_843 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU

Die Vereinten Nationen, Interpol und Europol berichten über eine zunehmende Annäherung zwischen der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus. Die Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismus und die Verbindungen zwischen kriminellen und terroristischen Gruppen stellen eine erhöhte Sicherheitsbedrohung für die Union dar. Die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Strategie zur Bewältigung dieser Bedrohung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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