ErwGr. 46

DIR_2018_843 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU

Straftäter bewegen illegal erwirtschaftete Beträge über zahlreiche Finanzvermittler, um eine Aufdeckung zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass es den Kredit- und Finanzinstituten gestattet wird, Informationen nicht nur gruppenintern, sondern auch mit anderen Kredit- und Finanzinstituten auszutauschen, wobei für eine gebührende Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen des nationalen Rechts gesorgt werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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