Art. 19 – Überprüfung

DIR_2018_844 · zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz

Die Kommission überprüft mit Unterstützung des gemäß Artikel 26 eingesetzten Ausschusses bis spätestens 1. Januar 2026 diese Richtlinie auf der Grundlage der bei ihrer Anwendung gesammelten Erfahrungen und erzielten Fortschritte und unterbreitet erforderlichenfalls Vorschläge.
Im Rahmen dieser Überprüfung untersucht die Kommission, wie die Mitgliedstaaten in der Gebäude- und Energieeffizienzpolitik der Union integrierte Quartiers- oder Nachbarschaftsansätze anwenden könnten, wobei sichergestellt wird, dass jedes Gebäude die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllt, beispielsweise im Wege von Gesamtrenovierungskonzepten, die für eine Reihe von Gebäuden in einem räumlichen Zusammenhang statt für ein einziges Gebäude gelten.
Die Kommission beurteilt insbesondere, ob die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nach Artikel 11 weiter verbessert werden müssen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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