ErwGr. 2

DIR_2018_844 · zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz

Zur Verwirklichung der genannten Ziele vereint die im Jahr 2016 durchgeführte Überprüfung der Gesetzgebungsakte der Union zur Energieeffizienz eine Neubewertung des Energieeffizienzziels der Union für 2030, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 2014 gefordert, eine Überprüfung der zentralen Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) und eine Stärkung des Finanzierungsrahmens einschließlich des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), wodurch letztendlich die finanziellen Voraussetzungen für Energieeffizienzinvestitionen auf dem Markt verbessert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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