ErwGr. 1

DIR_2018_912 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten

Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EG (3) des Rates sieht vor, dass vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 der Normalsatz der Mehrwertsteuer mindestens 15 % betragen muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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