Art. 1

DIR_2018_933 · zur Berichtigung der deutschen Fassung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein

Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt berichtigt:
1.Nummer 6.1 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Innerhalb des Radius der mittleren 20 Grad sollte keine Beeinträchtigung vorliegen.“
2.Nummer 6.4 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Innerhalb des Radius der mittleren 30 Grad sollte keine Beeinträchtigung vorliegen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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