ErwGr. 8

DIR_2018_958 · über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Die von der vorliegenden Richtlinie erfassten Tätigkeiten sollten die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG fallenden reglementierten Berufe betreffen. Diese Richtlinie sollte auf Anforderungen, die den Zugang zu bestehenden reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken oder auf den Zugang zu neuen Berufen oder deren Ausübung, deren Reglementierung die Mitgliedstaaten in Betracht ziehen, Anwendung finden. Die vorliegende Richtlinie sollte zusätzlich zur Richtlinie 2005/36/EG zur Anwendung kommen, unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften, die in einem gesonderten Rechtsakt der Union festgelegt wurden und den Zugang zu einem bestimmten reglementierten Beruf oder die Ausübung dieses Berufs betreffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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