ErwGr. 9

DIR_2019_1023 · über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)

Die Mehrkosten für die Risikobewertung und eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Forderungen für Gläubiger überschuldeter Unternehmer, die ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, um nach viel kürzerer Zeit eine Entschuldung zu erlangen, sollten ebenfalls verringert werden. Die Mehrkosten für Unternehmer, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, um eine Entschuldung zu erlangen, sollten ebenfalls verringert werden. Darüber hinaus hemmen die Hindernisse, die durch lange Tätigkeitsverbote im Zusammenhang mit der Insolvenz oder der Überschuldung eines Unternehmers verursacht werden, das Unternehmertum.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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