ErwGr. 7

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Die Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister der Mitgliedstaaten sind seit Juni 2017 vernetzt, wodurch der grenzüberschreitende Zugang zu Informationen über Gesellschaften in der Union erheblich erleichtert wird und die Register der Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, im Zusammenhang mit bestimmten grenzüberschreitenden Vorgängen mit Auswirkungen auf Gesellschaften elektronisch miteinander zu kommunizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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