Art. 5 – Überprüfung

DIR_2019_1160 · zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen

Spätestens am 2. August 2023 legt die Kommission einen Bericht vor, in dem unter anderem bewertet wird, welche Vorteile mit der Harmonisierung der Bestimmungen für OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die herausfinden möchten, inwieweit die Anleger Interesse an einem bestimmten Anlagekonzept oder einer bestimmten Anlagestrategie haben, einhergehen und ob zu diesem Zweck Änderungen der Richtlinie 2009/65/EG erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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