ErwGr. 4

DIR_2019_1160 · zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen

Die Verordnung (EU) 2019/1156 stärkt die in der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten, für Marketing-Anzeigen geltenden Grundsätze weiter und dehnt den Anwendungsbereich dieser Grundsätze auf AIFM aus, was ein hohes Maß an Anlegerschutz – unabhängig von der Art des Anlegers – bewirkt. Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG sind daher in Bezug auf Marketing-Anzeigen und die Zugänglichkeit zu den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Modalitäten des Vertriebs von OGAW-Anteilen nicht mehr erforderlich und sollten gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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