ErwGr. 26

DIR_2019_1161 · zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Durch gezielte öffentliche Fördermaßnahmen auf nationaler Ebene und Unionsebene kann die Akzeptanz sauberer Fahrzeuge und der zugehörigen Infrastrukturen auf dem Markt zusätzlich unterstützt werden. Zu solchen Maßnahmen zählen die verstärkte Nutzung von Fördermitteln der Union, um die Erneuerung der Flotten öffentlicher Verkehrsmittel zu unterstützen, und ein besserer Austausch von Informationen und die Abstimmung der Vergabeverfahren, da diese es ermöglichen, durch möglichst großmaßstäbliche Maßnahmen Kosten zu sparen und Einfluss auf den Markt zu nehmen. Staatliche Beihilfen für die Entwicklung der für den Vertrieb alternativer Kraftstoffe notwendigen Infrastruktur sind nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (14) zulässig. Für diese staatlichen Beihilfen gilt jedoch auch weiterhin der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 107 und 108.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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