ErwGr. 24

DIR_2019_130 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Die „Vereinbarung über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltenden Produkten“, unterzeichnet durch die Verbände, die das Europäische Netzwerk Quarz (NEPSi) bilden, und andere Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern, in denen zur Unterstützung der wirksamen Umsetzung der Arbeitgeberpflichten gemäß der Richtlinie 2004/37/EG zusätzlich zu Regulierungsmaßnahmen Leitlinien und Instrumente festgelegt sind, sind wertvolle Instrumente zur Ergänzung von Regulierungsmaßnahmen. Die Kommission sollte die Sozialpartner unter Achtung von deren Unabhängigkeit dazu aufrufen, solche Vereinbarungen zu schließen. Die Einhaltung einer solchen Vereinbarung sollte aber keine Vermutungswirkung dahingehend begründen, dass die in der Richtlinie 2007/37/EG festgelegten Arbeitgeberpflichten tatsächlich erfüllt werden. Auf der Webseite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) sollte eine regelmäßig aktualisierte Liste derartiger Vereinbarungen veröffentlicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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