ErwGr. 6

DIR_2019_130 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Spätestens im ersten Quartal 2019 sollte die Kommission unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen der wissenschaftlichen Kenntnisse prüfen, ob der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/37/EG zu ändern ist und reproduktionstoxische Stoffe aufzunehmen sind. Auf dieser Grundlage sollte die Kommission nach Anhörung der Sozialpartner gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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