ErwGr. 15

DIR_2019_1831 · zur Festlegung einer fünften Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG der Kommission

Einer der chemischen Arbeitsstoffe, 2-Phenylpropen (Cumol), ist gegenwärtig im Anhang der Richtlinie 2000/39/EG der Kommission (6) aufgeführt. Der SCOEL hat für diesen Stoff die Festlegung eines neuen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerts empfohlen. Daher sollte ein neuer Grenzwert für 2-Phenylpropen (Cumol) im Anhang der vorliegenden Richtlinie eingefügt und der entsprechende Eintrag im Anhang der Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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