ErwGr. 6

DIR_2019_1832 · zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen

Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 89/656/EWG sieht vor, dass die Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, die hinsichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den einschlägigen Unionsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Gemäß diesem Artikel müssen die Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solche persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, gewährleisten, dass diese den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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