ErwGr. 15

DIR_2019_1936 · zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Die systematische Weiterverfolgung der Ergebnisse der Sicherheitsmanagementverfahren ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die für die Verwirklichung der Unionsziele im Bereich der Straßenverkehrssicherheit erforderlichen Verbesserungen der Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur zu erzielen. Zu diesem Zweck sollte mithilfe von nach Prioritäten gestaffelten Aktionsplänen sichergestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich durchgeführt werden. Insbesondere sollten auf die Ergebnisse der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertung entweder gezielte Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen oder, sofern machbar und kosteneffizient, direkte Abhilfemaßnahmen folgen, mit denen Straßenverkehrssicherheitsrisiken beseitigt oder eingedämmt werden, ohne dass dadurch unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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