ErwGr. 2

DIR_2019_1936 · zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Nach dem „Safe System“-Ansatz können Todesopfer und Schwerverletzte bei Straßenverkehrsunfällen weitgehend verhindert werden. Es sollte in der gemeinsamen Verantwortung aller Ebenen liegen, sicherzustellen, dass Straßenverkehrsunfälle nicht zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen. Insbesondere dürften gut konzipierte, ordnungsgemäß instandgehaltene und eindeutig markierte sowie beschilderte Straßen die Wahrscheinlichkeit von Straßenverkehrsunfällen verringern, während durch „fehlerverzeihende Straßen“ (Straßen, die intelligent konzipiert sind, sodass Fahrfehler nicht sofort schwerwiegende Folgen haben oder tödlich enden) die Schwere der Unfälle vermindert wird. Die Kommission sollte auf der Grundlage der Erfahrungen aller Mitgliedstaaten Orientierungshilfen für die Schaffung und die Instandhaltung von „fehlerverzeihenden Straßenseitenräumen“ ausarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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