ErwGr. 107

DIR_2019_1937 · zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Bei der Annahme zukünftiger Rechtsakte mit Relevanz für die unter diese Richtlinie fallenden Politikbereiche sollten diese gegebenenfalls angegeben, dass diese Richtlinie Anwendung findet. Falls notwendig, sollten der sachliche Anwendungsbereich dieser Richtlinie entsprechend angepasst und der Anhang geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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