ErwGr. 35

DIR_2019_1937 · zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Diese Richtlinie sollte vorsehen, dass Schutz zu gewähren ist, wenn Personen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beispielsweise im Zusammenhang mit den Unionshaushalt betreffendem Betrug Meldung erstatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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