ErwGr. 66

DIR_2019_1937 · zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Ferner sollten die zuständigen Behörden dem Hinweisgeber Rückmeldung zu den geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen geben, beispielsweise Befassung einer anderen Behörde, Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe oder Einleitung einer Untersuchung, eventuell unter Angabe der Ergebnisse und möglicher Maßnahmen zur Behebung des Problems sowie zu den Gründen für die Wahl jener Folgemaßnahmen. Das Unionsrecht, zu dem auch mögliche Einschränkungen für die Veröffentlichung von Beschlüssen im Bereich der Vorschriften für den Finanzsektor gehören, sollte durch Mitteilungen über die abschließenden Ergebnisse der Untersuchung nicht berührt werden. Dies sollte entsprechend im Bereich der Unternehmensbesteuerung gelten, wenn im geltenden nationalen Recht ähnliche Beschränkungen vorgesehen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 66 DIR_2019_1937 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 66 DIR_2019_1937 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.