ErwGr. 70

DIR_2019_1937 · zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Verfahren für die Folgemaßnahmen zu Meldungen und das Vorgehen gegen Verstöße gegen das betreffende Unionsrecht sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um die zuständigen Behörden bei Meldungen über geringfügige Verstöße gegen Vorschriften, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, wiederholten Meldungen oder Meldungen von Verstößen gegen Nebenbestimmungen, beispielsweise Bestimmungen über die Dokumentations- oder Mitteilungspflichten, zu entlasten. Diese Maßnahmen könnten darin bestehen, dass den zuständigen Behörden gestattet wird, nach einer gebührenden Bewertung der Angelegenheit zu entscheiden, dass der gemeldete Verstoß eindeutig geringfügig ist und mit Ausnahme des Abschlusses des Verfahrens keine weiteren Folgemaßnahmen gemäß dieser Richtlinie erforderlich macht. Es sollte den Mitgliedstaaten auch möglich sein, den zuständigen Behörden zu gestatten, das Verfahren bei wiederholten Meldungen einzustellen, die keine zweckdienlichen neuen Informationen beinhalten und zu einer Meldung in der Vergangenheit gehören, für die die einschlägigen Verfahren abgeschlossen wurden, es sei denn, neue rechtliche oder tatsächliche Umstände rechtfertigen eine andere Art von Folgemaßnahme. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, den zuständigen Behörden zu gestatten, beim Eingang zahlreicher Meldungen der Bearbeitung von Meldungen über schwerwiegende Verstöße oder Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, Vorrang einzuräumen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 70 DIR_2019_1937 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 70 DIR_2019_1937 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.