ErwGr. 1

DIR_2019_2121 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Die Regelung zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts für Gesellschaften und ihrer Ausübung der Niederlassungsfreiheit. Die Bewertung dieser Regelung zeigt allerdings, dass sie geändert werden muss. Auch empfiehlt es sich, grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen ebenfalls zu regeln, da die Richtlinie (EU) 2017/1132 lediglich Vorschriften für inländische Spaltungen von Aktiengesellschaften enthält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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