ErwGr. 10

DIR_2019_2121 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Angesichts der Komplexität grenzüberschreitender Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (zusammen „grenzüberschreitende Vorhaben“) und der Vielzahl der damit verbundenen Interessen sollte die Prüfung der Rechtmäßigkeit grenzüberschreitender Vorhaben vorgesehen werden, bevor sie wirksam werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten die beteiligten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Entscheidung über die Genehmigung eines grenzüberschreitenden Vorhabens fair, objektiv und diskriminierungsfrei und auf der Grundlage aller relevanten, nach Unionsrecht und nationalem Recht erforderlichen Elemente getroffen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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