Art. 5 – Information über Verbraucherrechte

DIR_2019_2161 · zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union

Die Kommission stellt sicher, dass Bürger, die Informationen über ihre Rechte als Verbraucher oder über ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren benötigen, sich an eine Online-Anlaufstelle im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) eingerichteten einheitlichen digitalen Zugangstors wenden können, die es ihnen ermöglicht,
a)in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Art und Weise auf aktuelle Informationen über ihre Verbraucherrechte in der Union zuzugreifen, und
b)über die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 eingerichtete Plattform zur Online-Streitbeilegung und, je nach Art der beteiligten Parteien, beim zuständigen Zentrum des Europäischen Netzes der Verbraucherzentren, Beschwerde einzureichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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