ErwGr. 25

DIR_2019_2161 · zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union

Online-Marktplätze sollten für die Zwecke der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU ähnlich wie in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) und der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) definiert werden. Um neue Technologien abzudecken, sollte die Definition von „Online-Marktplatz“ jedoch aktualisiert und technologisch neutraler formuliert werden. Statt auf eine „Website“ sollte deshalb auf eine Software, einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, die vom oder im Namen des Unternehmers betrieben wird, im Sinne des Begriffs „Online-Benutzeroberfläche“ gemäß der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) verwiesen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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