ErwGr. 40

DIR_2019_2162 · über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU

Es gibt derzeit keine Gleichwertigkeitsregelung, durch die gedeckte Schuldverschreibungen, die Kreditinstitute in Drittländern begeben, durch die Union anerkannt werden; allerdings können die Aufsichtsbehörden Drittländer-Anleihen unter bestimmten Voraussetzungen eine günstigere Behandlung in Bezug auf die Liquiditätsanforderungen zuteilwerden lassen. Die Kommission sollte daher in enger Zusammenarbeit mit der EBA Notwendigkeit und Relevanz einer Gleichwertigkeitsregelung für Emittenten gedeckter Schuldverschreibungen und Anleger aus Drittländern zu prüfen. Die Kommission sollte spätestens zwei Jahre nach dem Tag, ab dem die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des nationalen Rechts zur Umsetzung dieser Richtlinie anwenden müssen, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber sowie gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vorlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 40 DIR_2019_2162 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 40 DIR_2019_2162 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.