Art. 18 – Zentrale Anlaufstelle

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Jeder Mitgliedstaat, der über mindestens zwei EETS-Gebiete auf seinem Hoheitsgebiet verfügt, benennt eine zentrale Anlaufstelle für die EETS-Anbieter. Der Mitgliedstaat veröffentlicht die Kontaktdaten dieser Stelle und stellt sie interessierten EETS-Anbietern auf Anfrage zur Verfügung. Der Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass die Anlaufstelle auf Antrag des EETS-Anbieters anfängliche Verwaltungskontakte zwischen dem EETS-Anbieter und den für die EETS-Gebiete auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuständigen Mauterhebern erleichtert und koordiniert. Bei der Anlaufstelle kann es sich um eine natürliche Person oder um eine öffentliche oder private Stelle handeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 DIR_2019_520 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18 DIR_2019_520 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.