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DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Die fehlende Interoperabilität elektronischer Mautsysteme ist ein erhebliches Problem in Fällen, in denen die zu entrichtende Maut von der vom jeweiligen Fahrzeug zurückgelegten Strecke (entfernungsabhängige Maut) oder dem Passieren eines spezifischen Punktes (z. B. einer Kontrollstation) durch das Fahrzeug abhängt. Die Bestimmungen über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme sollten daher nur auf diese Systeme Anwendung finden und nicht für Systeme gelten, in denen die zu entrichtende Maut von der Zeit abhängt, die das jeweilige Fahrzeug auf der mautpflichtigen Infrastruktur verbracht hat (z. B. zeitabhängige Systeme wie Vignetten).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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