ErwGr. 44

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Elektronische Mautsysteme und andere Dienste wie kooperative ITS (C-ITS)-Anwendungen nutzen ähnliche Technik und benachbarte Funkfrequenzbänder für die Nahbereichskommunikation zwischen Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur. Es empfiehlt sich künftig, und nach einer gründlichen Bewertung der Kosten, des Nutzens und der technischen Hemmnisse sowie der dafür infrage kommenden Lösungen, das Potenzial für die Anwendung neuer Technologien im Rahmen elektronischer Mautsysteme auszuloten. Es ist wichtig, Maßnahmen zum Schutz der Investitionen in die 5,8-GHz-Mikrowellen-Technik vor der Beeinträchtigung durch andere Technologien zu ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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