ErwGr. 25

DIR_2019_633 · über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

Gemäß dieser Richtlinie sollten Lieferanten Beschwerde gegen bestimmte unlautere Handelspraktiken erheben können. Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art von Käufern gegen Lieferanten, die ihre Rechte geltend machen, wie die Auslistung von Erzeugnissen, die Verringerung der Bestellmengen oder die Beendigung bestimmter Dienstleistungen, die der Käufer für den Lieferanten erbringt, wie Marketing oder Werbung für die Erzeugnisse des Lieferanten, oder die Drohung mit derartigen Maßnahmen sollten verboten sein und als unlautere Handelspraktik behandelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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